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Freiberuflichkeit

Solo-selbstständig und alleingelassen

Kein bezahlter Urlaub, null Mutterschutz, zu wenig Altersvorsorge: Wer solo-selbstständig arbeitet, fällt durch nahezu alle sozialen Sicherungsnetze. Betroffene sollten sich verbünden. Und der Staat muss endlich handeln.

Fürsorge: unsere neue Ausgabe ist da!

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„Meistens arbeite ich durch jede Krankheit, auch wenn ich dabei schon am Laptop mit Fieber eingeschlafen bin“, schreibt Doro, seit sechs Jahren solo-selbstständig als Grafikerin. „Es gibt keinen wirklichen Urlaub oder Ruhephasen, für die ich mich nicht schlecht fühle, da sich das Gefühl einstellt, jede Stunde, die ich nicht in meine Selbstständigkeit investiere, ist verschenkte Zeit und Geld“, sagt Doro.

Solo-Selbstständige müssen Einkommensausfälle bei Krankheit oder Urlaub selbst auffangen, da Lohnfortzahlung, Arbeitslosengeld und vergleichbare Schutzmechanismen fehlen oder nur eingeschränkt greifen. Sie haben auch keine Kolleg*innen, die für sie einspringen können. Freiberuflichkeit steht für Freiheit, Flexibilität und Selbstverwirklichung. Die Realität? Wer krank wird, stürzt ab. Es gibt kein Auffangnetz: Wer lange ausfällt, fällt tief.

Freiberufler*innen gehören zu einer Gruppe der Erwerbsbevölkerung, die in den letzten Jahren stark gewachsen ist. Im EU-Durchschnitt sind mittlerweile mehr als zwei Drittel aller Selbstständigen Solo-Selbstständige. Trotzdem tut die Politik so, als gäbe es sie nicht. Unsere Arbeits- und Sicherungssysteme ignorieren Millionen Solo-Selbstständige – strukturell, dauerhaft und folgenreich.

Community Input

Ein neues Prekariat

Viele gehen in die Selbstständigkeit für berufliche Freiheit, Autonomie und flexible Arbeitszeiten, aber auch aus Zwang, da es in manchen Branchen nicht genügend feste Stellen gibt und Unternehmen bestimmtes hochspezialisiertes Wissen lieber flexibel und projektbasiert einkaufen. Doch das bringt viele Nachteile mit sich. Solo-Selbstständige sind weder Arbeitnehmer*innen noch Arbeitgeber*innen und fallen durch viele finanzielle und soziale Raster. Es beginnt damit, dass die Löhne oft niedriger sind. Angestellte haben einen klar messbaren Stundenlohn inklusive sozialer Leistungen, und auch Selbstständige mit Angestellten zahlen sich gewöhnlich selbst ein Gehalt.

Solo-Selbstständige tragen das volle unternehmerische Risiko, ohne Sicherheitsnetz und mit nicht ausreichender Verhandlungsmacht. Sie müssen ihre Stundensätze kalkulieren, während Auftraggeber*innen Preise drücken und der Markt diktiert. Wer Akquise, Buchhaltung und Kommunikation ehrlich einpreist und diesen Betrag in der Bezahlung abgebildet wissen will, gilt schnell als „zu teuer“. Daher können sie häufig nur einen Teil ihrer Zeit abrechnen. Das ist kein fairer Wettbewerb, sondern führt lediglich zu struktureller Ausbeutung. Will eine Person z. B. ein monatliches Bruttoeinkommen von 4.000 Euro bei einer 40-Stunden-Woche erzielen, ergäbe sich ein effektiver Verdienst von etwa 25 Euro pro Stunde, wenn sie das Einkommen auf alle ihre Stunden verteilen würde. Da die Person aber nur etwa 25 von 40 Wochenstunden tatsächlich abrechnen kann, müsste der Stundensatz mindestens 40 Euro betragen. Um über die Runden zu kommen, müssen Solo-Selbstständige aber auch noch Auftragsausfälle einpreisen und einberechnen, dass sie von diesem Betrag selbst Steuern abführen müssen. In manchen Branchen, wie etwa der IT-Branche oder in der Beratung, sind Sätze von 80 bis 100 Euro üblich. Doch andere Bereiche, wie etwa die Medienbranche, die selbst finanziell kämpft, können oder wollen diese hohen Sätze nicht zahlen. Dazu kommt, dass alle Einnahmen wegfallen, sobald Solo-Selbstständige nicht arbeiten.

Für sie gibt es keinen bezahlten Urlaub und keine Lohnfortzahlung bei Krankheit. Erst nach sechs Wochen gibt es Krankengeld, und das auch nur für gesetzlich versicherte Selbstständige mit einem entsprechenden Wahltarif. Privatversicherte können Krankentagegeld ab Tag eins wählen. Allerdings sind die Beiträge höher und es gibt Gesundheitsprüfungen: Bei Vorerkrankungen kann es noch teurer werden, oder die Versicherung lehnt ab. Deshalb arbeiten die meisten krank weiter und haben auch immer im Urlaub Arbeit dabei, um finanzielle Ausfälle zu kompensieren. Jede Erholung ist ein potenziell verschenkter Auftrag – und so bleibt sie auf der Strecke.

Zudem besteht für die meisten Freiberufler*innen keine Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung. Ende 2023 waren lediglich etwa neun Prozent der insgesamt rund 3,7 Millionen Selbstständigen in Deutschland freiwillig rentenversichert. Wer nicht pflichtversichert ist, hat auch keinen Anspruch auf Riesterrente. Auch das neue Konzept „Aktivrente“ gilt nur für Angestellte: Damit können Rentner*innen seit Januar 2026 bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen. Freiberufler*innen müssen ihren Zuverdienst weiterhin versteuern. Das Ergebnis ist absehbar: Altersarmut mit Ansage.

Viele dieser Regelungen orientieren sich noch immer an einem Sozialmodell aus dem 19. Jahrhundert. Sie sollten die Arbeiter*innen sozial stärken und ihre Position gegenüber Arbeitgeber*innen verbessern. Das ist auch gut so. Nur hat sich die Arbeitswelt inzwischen radikal verändert – das Sicherungssystem nicht. Solo-Selbstständige können sich freiwillig sozial absichern, nutzen diese Option jedoch vergleichsweise selten. Trotz des Risikos, dass statistisch etwa jeder Vierte im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig wird, ist die private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit unter Selbstständigen gering – auch hier häufig aufgrund hoher Prämien.

Um das aufzufangen, sichert die Künstlersozialkasse (KSK) derzeit rund 180.000 selbstständige Künstler*innen und Publizist*innen ab und zahlt einen Teil der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. 50 Prozent der Beiträge tragen die Versicherten selbst, 30 Prozent diejenigen Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen nutzen, 20 Prozent sind ein Bundeszuschuss. So sind etwa Verlage und Agenturen, die selbstständige Fotografen beauftragen, gesetzlich verpflichtet, rund fünf Prozent der Honorarsumme zusätzlich an die KSK abzugeben. Für andere Branchen gibt es ein solches Sicherungssystem nicht. Selbstständige Künstler*innen gelten traditionell als besonders schutzbedürftig, da sie häufig unregelmäßig arbeiten, aber auf Auftraggeber*innen angewiesen sind, die ihre Werke wirtschaftlich verwerten. Wer in der KSK aufgenommen wird, hat also Glück. Alle anderen müssen sich selbst kümmern. Ihnen fehlt bei allem der Arbeitgeber*innen-Anteil und die staatliche Unterstützung. So darf soziale Absicherung nicht funktionieren: Sie ist kein Gewinnspiel.

Wer Akquise, Buchhaltung und Kommunikation ehrlich einpreist und diesen Betrag in der Bezahlung abgebildet wissen will, gilt schnell als „zu teuer“. Das ist kein fairer Wettbewerb, sondern führt lediglich zu struktureller Ausbeutung.

Noch weniger Platz für (Selbst-)Fürsorge

Besonders misslich ist die Lage für Freiberufler*innen, die chronisch oder psychisch krank sind. Arbeiten sie trotz Depressionen, chronischer Migräne oder Autoimmunerkrankungen weiter, verschlimmert das im Zweifel die Krankheit. Nehmen sie sich Zeit, um zu genesen, kommt die ständige Sorge um Aufträge, Kund*innen und Einnahmen, die den Stress zusätzlich verstärkt und bestehende Krankheit anfeuern kann.

Auch für Care-Gebende ist Solo-Selbstständigkeit herausfordernd. Die Flexibilität und Autonomie mag auf den ersten Blick wie geschaffen für Menschen mit Pflegeverantwortung wirken. Aber genau das erhöht ironischerweise offenbar die Ungleichheit. Denn einerseits entsteht im Haushalt die Erwartung: „Du kannst es dir ja einteilen – also übernimmst du die Sorgearbeit.“ Andererseits verdienen selbstständige Frauen statistisch 44 Prozent weniger als Männer. Das liegt deutlich über der allgemeinen Gender-Pay-Gap von 16 Prozent. Durch diese Lücke entsteht innerhalb vieler Partnerschaften häufig die Logik, dass die Person mit dem höheren Einkommen Erwerbsarbeit priorisiert und die andere mehr im Haushalt tut.

Die Mehrheit der Regelungen zur Vereinbarkeit gelten in Deutschland bisher nur für Angestellte. Selbstständige haben keinen Mutterschutz und erhalten kein Mutterschaftsgeld – es sei denn, sie haben Anspruch auf Krankengeld (z. B. durch Wahltarif). Das Elterngeld bei Selbstständigen orientiert sich dann in der Regel am Steuerjahr vor der Geburt. Wer in dem maßgeblichen Jahr noch eine Existenz aufbaut oder stark schwankende Einnahmen hat, erhält ein deutlich niedrigeres Elterngeld. Rund 83 Prozent der selbstständigen Mütter geben laut dem Verein Mutterschutz für alle an, dass sie in der Schwangerschaft deutliche wirtschaftliche Nachteile hatten. Etwa ein Drittel aller Frauen beendet daher nach der Geburt die Selbstständigkeit.

Der Mutterschutz für Selbstständige ist längst europäisches Recht – aber Deutschland setzt es nur halbherzig um. In Österreich haben selbstständige Frauen die Wahl zwischen einem Wochengeld von 72 Euro pro Tag oder einer Betriebshilfe. Schweden etwa nutzt bei Selbstständigen ein branchentypisches Einkommen zur Berechnung der Mutterschaftsleistungen. Die Kosten trägt das staatliche Sozialversicherungssystem, wobei Eigenbeiträge der Versicherten und allgemeine Steuermittel kombiniert werden.

Politische und individuelle Lösungen

Wenn wir diesen Schlamassel einmal herunterbrechen, haben wir vier Probleme zu lösen:

  1. Der Sozialstaat sichert Solo-Selbstständige finanziell nicht genug ab.
  2. Trotz vermeintlich hoher Stundenlöhne verdienen sie in einigen Branchen zu wenig, um sich privat abzusichern.
  3. Es fehlen gesetzliche Regeln zu Erholungs- und Genesungszeiten für Selbstständige.
  4. Solo-Selbstständige kämpfen mit unklaren Regeln und hohen bürokratischen Hürden, um sich selbst zu organisieren.

Zu Problem eins: Das schon lang diskutierte branchenspezifische Basishonorar, ähnlich dem Mindestlohn für Angestellte, wäre das absolute Minimum. Als Wettbewerber*innen dürfen Selbstständige laut Kartellrecht keine verbindlichen Preisabsprachen treffen. So wurde die Honorarordnung für Architekt*innen und Ingenieur*innen, die früher verbindliche Mindest- und Höchstsätze für Planungsleistungen vorsah, vom Europäischen Gerichtshof gekippt. Nach dem Tarifvertragsgesetz ist es jedoch möglich, Tarifregelungen für arbeitnehmerähnliche Personen („feste Freie“) auszuhandeln. Diese Idee ist im Medien- und Kulturbereich schon gereift. In öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie dem NDR, MDR oder RBB sind freie Mitarbeiter*innen teilweise in Betriebsstrukturen wie den Personalrat eingebunden und haben eine Freienvertretung, die bei wichtigen Entscheidungen Mitbestimmungsrechte hat. Auch andere Auftraggeber*innen sollten ihre Freien mehr einbinden oder zumindest im Bewusstsein von sozialer Absicherung und Ausfallzeiten die Honorare nicht künstlich drücken.

Problem zwei existiert nur, weil unser Sozialstaat stur an der künstlichen Trennung zwischen abhängiger und selbstständiger Arbeit festhält. Würden beide Formen endlich im selben Sicherungssystem abgesichert, gäbe es diese strukturelle Benachteiligung schlicht nicht. In den Niederlanden sind bereits alle Bürger*innen unabhängig von der Beschäftigungsform im staatlichen Grundsicherungssystem kranken- und (alters)rentenversichert. Jede Person, die in den Niederlanden lebt oder dort Einkommen erzielt, schließt eine Basiskrankenversicherung ab. Dadurch gibt es keine Versicherungslücken durch Erwerbsunterbrechungen oder Selbstständigkeit. Andere Länder haben also längst verstanden, dass soziale Sicherung an die Person geknüpft sein muss, nicht an den Arbeitsvertrag.

Die Rentenversicherung für Selbstständige verpflichtend zu machen, würde verhindern, dass Selbstständigkeit deswegen billiger ist, weil die Beiträge nicht kalkuliert werden müssen, sagt Cosima Langer, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Haus der Selbstständigen, einem Projekt, das Arbeitsbedingungen von Solo-Selbstständigen verbessern will. Für Auftraggeber*innen wäre es nicht mehr attraktiver, einen Auftrag freiberuflich zu vergeben, anstatt jemanden einzustellen.

Vermutlich noch simpler wäre es, solidarische Modelle wie die KSK auszuweiten: „Es wäre gut, wenn der Staat so etwas wie die KSK für alle kleinen Selbstständigen bis zu einem bestimmten Einkommen oder mit einkommensabhängiger Beteiligung, also mit Progression, für die Sozialversicherung einrichten würde“, antwortet eine Freelancerin in unserer Umfrage. In der Tat ist die Begrenzung auf künstlerische Berufe ungerecht. Auch freiberufliche Handwerker*innen, Architekt*innen oder Heilpraktiker*innen haben schwankende Aufträge. Warum sollen nicht die Unternehmen auch für deren Leistungen einen Beitrag zur sozialen Absicherung leisten? Sobald diese Sicherheit für Solo-Selbstständige existiert, wird auch Erholung und Urlaub möglich und löst damit auch Problem drei.

Das Totschlagargument „Dann sollen sie sich halt besser absichern“ blendet aus, wie teuer und lückenhaft diese freiwilligen Systeme sind. Die Sozialversicherungsträger müssen es bürokratisch einfacher machen, privat vorzusorgen und sich Hilfe zu holen. Aktuell sind Regelungen zu Krankengeld, Elterngeld und Versicherungen für Selbstständige ein Haufen abschreckender Papierkram, dazu teilweise unzureichend oder unklar geregelt. „Es müsste auf den entsprechenden Portalen wie für Elterngeld spezielle Bereiche und Informationen für Selbstständige geben, und auch Beratungsstellen mit Expert*innen, die auf Selbstständige vorbereitet sind“, sagt die selbstständige zweifache Mutter Ulrike.

Was Selbstständige tun (können)

Die Genossenschaft Smart (Société Mutuelle pour Artistes) aus Belgien versucht, diese Hürden für Menschen, die selbstständig sein wollen, zu verringern. Bei Smart sind Menschen in der Genossenschaft angestellt, haben also Zugang zu Sozialversicherung, Arbeitslosengeld, Rentenansprüchen. Sie erledigen aber ihre freiberuflichen Aufgaben. Über die administrative Entlastung (Rechnungsstellung, Verträge) hinaus organisiert Smart ihre Mitglieder nach einem Solidarprinzip: Einnahmen fließen zunächst in die Genossenschaft; daraus werden Gehälter gezahlt. So entsteht eine gewisse Einkommensstabilität. Dazu tragen alle Mitglieder Zahlungsausfälle oder Projektabbrüche kollektiv. Smart gibt es auch in der DACH-Region. Allerdings ist es zumindest in Deutschland u. a. durch strenge Wirtschaftlichkeitsprüfungen immer noch schwierig, selbst eine Genossenschaft zu gründen.

Eine Alternative sind branchenspezifische Vernetzungen zwischen Selbstständigen, zum Beispiel Journalist*innenverbände oder der von Theaterschaffenden gegründete Verein Bühnenmütter sowie übergreifende Netzwerke wie den Bundesverband der Freien Berufe. Es gibt inzwischen auch die Möglichkeit, sich als Solo-Selbstständige*r gewerkschaftlich zu organisieren: Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die IG Metall oder ver.di bspw. bieten Mitgliedschaften für Solo-Selbstständige. Ver.di fordert unter anderem faire Honorare, eine bessere soziale Absicherung und die Aktivrente für alle.

Und es gibt politische Initiativen: Gemeinsam mit zwei anderen freien Handwerkerinnen und einer Anwältin startete Tischlermeisterin Johanna Röh 2021 auf Change.org eine Petition mit dem Hashtag #Mutterschutzfüralle, die sich für gleiche Rechte im Mutterschutz für selbstständige Schwangere einsetzt. Ihre Petition erhielt in kurzer Zeit über 111.794 Unterschriften, daraufhin gründete sie den gemeinnützigen Verein Mutterschutz für Alle!. Vier Jahre später schafften sie es, dass der Mutterschutz für Selbstständige erstmals im Koalitionsvertrag der Bundesregierung zwischen der CDU/CSU und der SPD verankert wurde. Darin vorgesehen ist, dass die bekannten Schutzfristen auch für selbstständige Frauen gelten und dabei umlagefinanzierte oder andere Finanzierungsmodelle greifen.

Künstlerin

💡 Tipps und Tricks für Freie

  1. Beim Haus der Selbstständigen Peer-to-Peer-Kurse oder Selbstlernmodule nutzen, zum Beispiel zum Thema Honorarkalkulation, und deren Netzwerk mit Anlaufstellen wie Interessenvertretungen, Beratungsstellen oder Projekten finden.
  2. Einem branchenspezifischen Verband beitreten, z. B.
  • Allianz deutscher Designer
  • Zentralverband des deutschen Handwerks
  • Verband deutscher Tonmeister
  • Bundesverband Freie Darstellende Künste
  1. Die Infoseiten für Selbstständige der Gewerkschaften studieren und sich als Mitglied vertreten lassen, z. B. beim Thema soziale Absicherung, etwa bei ver.di
  2. Sich als Teil eines Kollektivs bzw. einer Genossenschaft absichern (wie z. B. bei Smart).
  3. Ein Tipp für freie Illustrator*innen und Autor*innen: bei einer Verwertungsgesellschaft (VG Bild-Kunst bzw. VG Wort) anmelden und Ausschüttungen einsammeln.
  4. Bei Wohnsitz in Deutschland beim Förderprogramm KOMPASS Weiterbildungen und Qualifizierungen finanzieren lassen.
  5. Für werdende Eltern: Einkommen so schieben, dass es sich positiv auf Elterngeld und Mutterschaftsgeld auswirkt. Beim Haus der Selbstständigen gibt es eine Extraseite für freiberufliche Eltern.
  6. Für frische Eltern: Den Partnerschaftsbonus nutzen (übrigens auch ein Tipp für nicht-selbstständige Eltern). Der Partnerschaftsbonus ist ein Zusatz zum Elterngeld, bei dem beide Elternteile für vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus erhalten, wenn sie gleichzeitig in Teilzeit arbeiten und die Voraussetzungen erfüllen.

Sicherheitslücken schließen

Selbstständige werden im deutschen Sozialstaat systematisch als Beschäftigte zweiter Klasse behandelt. Die veralteten, auf Angestellte zugeschnittenen Regelungen entsprechen längst nicht mehr der Realität des Arbeitsmarktes, in dem immer mehr Menschen solo-selbstständig arbeiten. Aber die Ungleichbehandlung von Selbstständigen ist kein unverrückbares Naturgesetz. Wir sehen an anderen Ländern, dass ein besserer Schutz für Selbstständige möglich ist, und einige Verbesserungen wie der Mutterschutz sind ja in Deutschland bereits angeleiert.

Die Veränderungen unserer Arbeitswelt sprechen dafür, dass es in Zukunft eher mehr als weniger Solo-Selbstständige geben wird. Diese Leute brauchen verbindliche Rechte: verpflichtende Altersabsicherung für alle, echten Mutterschutz, früheres Krankengeld, faire Mindesthonorare und Urlaubsregelungen, ohne Existenzängste zu haben. Wir haben ja keinen Sozialstaat aufgebaut, damit ein Teil der Menschen durchrutscht. „Am allerbesten wäre natürlich für alle ein bedingungsloses Grundeinkommen bzw. eine Grundsicherung. Aber ein früheres Anrecht auf Krankheitstage und eine gesetzliche Mindestzahl an Urlaubstagen (finanziell getragen durch Steuern) wären ein guter Start“, lautet ein Wunsch in unserer Umfrage.

Damit sich endlich etwas bewegt, müssen Betroffene Druck machen. Organisieren, vernetzen, laut werden – und die Politik so lange konfrontieren, bis sie handelt. Der Erfolg von „Mutterschutz für alle“ zeigt, dass es sich lohnt, Initiativen zu starten. Dafür braucht es einen langen Atem. Den Verein gibt es inzwischen seit fünf Jahren. Aber wenn sich genügend Leute engagieren, muss die Politik irgendwann reagieren, so wie sie es auch bei Angestellten tut – leider immer erst dann, wenn der Druck groß genug ist.

Die veralteten, auf Angestellte zugeschnittenen Regelungen entsprechen längst nicht mehr der Realität des Arbeitsmarktes, in dem immer mehr Menschen solo-selbstständig arbeiten. Aber die Ungleichbehandlung von Selbstständigen ist kein unverrückbares Naturgesetz.

Takeaways

  • Solo-Selbstständige sind strukturell schlechter abgesichert als Angestellte – bei Krankheit, Elternschaft und Altersvorsorge fehlen ihnen zentrale Schutzmechanismen, was zu existenziellen Risiken führt.
  • Die bestehenden Sicherungssysteme sind historisch auf abhängige Beschäftigung zugeschnitten und berücksichtigen die Realität einer wachsenden Zahl Solo-Selbstständiger nur unzureichend.
  • Solo-Selbstständige können sich in Netzwerken und Gewerkschaften organisieren, um kollektiv Druck aufzubauen und bessere Bedingungen einzufordern, statt allein auf individuelle Lösungen zu setzen.

Inputgeberin

Cosima Langer ist Sozialwissenschaftlerin und arbeitet als wissenschaftliche Mitarbeiterin für die ArbeitGestalten GmbH im Non-Profit-Projekt Haus der Selbstständigen, das die soziale, rechtliche und wirtschaftliche Situation von Solo-Selbstständigen stärkt. Langer hat gemeinsam mit Katrin Mauch 2026 den Bericht Solo-selbstständig in unbezahltem Terrain veröffentlicht.

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